Gutachten ist nicht gleich Gutachten
05. April 2016
Sie kennen den Spruch: „Frage 2 Gutachter und du hast 3 Ergebnisse“. So sollte und darf es aber in der Realität nicht sein. Es gibt klare Wege wie Werte von Immobilien zu bestimmen sind. Zum einen sind die Grundlagen im Baugesetzbuch gelegt und zum anderen werden sie durch die Immobilienwertermittlungsverordnung (aktuelle Fassung vom 19. Mai 2010), kurz ImmoWertV, bestimmt. Hinzu kommen verschiedene Richtlinien wie zum Beispiel die Vergleichswertrichtlinie, Sachwertrichtlinie oder Ertragswertrichtlinie. Letztere ist erst im Dezember 2015 erschienen.
Da ein Gutachter oder besser ein Sachverständiger für Immobilienbewertung nur selten sich zur Fortbildung verpflichtet hat kommen hier schon die ersten Unterschiede im Ergebnis zustande.
Wenn der eine Sachverständige nach den neusten und gültigen Richtlinien bewertet und der andere Sachverständige nicht, kann und wird das Ergebnis nur in den seltensten Fällen übereinstimmen.
Oft ist dies zu beobachten wenn ein ausgebildeter Gutachter vor 10 Jahren oder mehr sein Diplom gemacht hat aber leider versäumt hat an regelmäßigen Weiterbildungen teilzunehmen. Dies ist für ihn ja keine Pflicht.
Aber auch die bekannten Bewertungen von Ortsgerichten sind oft nur unter Betäubung zu lesen. Nicht selten werden darin Ansätze vorgefunden welche bereits seit Jahren überholt sind. Da aber Ortsgerichte nicht nach Wissen sondern nach politischen Einstellungen besetzt werden ist dies auch nicht verwunderlich. Eine Regelung oder gar Verpflichtung zur Fortbildung dieser Personen besteht, meines Wissen nach, gar nicht.
Es ist stets darauf zu achten, dass der zu beauftragende Sachverständige auf dem neusten Stand ist und seine Weiterbildungen auch nachweisen kann.
Fragen Sie nach bevor Sie einen Auftrag vergeben. Es ist Ihr Geld !
