Gründe für Wertermittlung
29. März 2016
Immobilienbewertung für Haus, Wohnung oder Grundstück
Die Vielzahl von Gründen für die Wertermittlung von Immobilien steigt immer weiter. Ebenso die Nachfrage nach Gutachten zur Bestimmung des Verkehrswertes (Marktwert). Diese werden zum Beispiel benötigt und empfohlen für folgende Situationen:
Kauf oder Verkauf
Käufer und Verkäufer sind besser beraten wenn Sie zur Ermittlung des Immobilienwertes einen Sachverständigen hinzu ziehen. Dieser ist in der Lage der Verkehrswert und oft somit den gewünschten Kaufpreis einer Immobilie realistisch zu berechnen. Jede Seite umgeht dadurch eine im Nachhinein mögliche Entstehung eines Schadenanspruches.
Erbauseinandersetzung
Zur Aufteilung der Erbmasse im Bereich von Immobilien (Häuser, Wohnungen, Grundstücke) werden die Werte genau benötigt. Sehr zu empfehlen ist die Anfertigung von Gutachten im Vorfeld einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung. Wenn sich die Parteien vorab auf einen Sachverständigen einigen bleibt oftmals das gerichtliche Verfahren erspart.
Ehescheidung
Der Zugewinnausgleich ist immer mehr eine Frage für Gutachter. Hier ist zu ermitteln wie hoch die Immobilienwerte zum Datum der Eheschließung und ggf. der Ehescheidung betragen haben. Somit ist eine stichtagsbezogene Berechnung die Grundlage.
Zwangsversteigerung
Im Zwangsversteigerungsprozess soll das Verkehrswertgutachten dem Ersteigerer als Information dienen um seine Gebote richtig einschätzen zu können.
Betreuungsgericht
Für den Betreuer ist es nahezu unerlässlich ein Gutachten für den Verkauf oder die Vermietung erstellen zu lassen. Er muss seine wirtschaftliche vernünftige Handlungsweise gegenüber dem Betreuungsgericht darlegen können. Dies geschieht durch Vorlage eines geeigneten Gutachtens nach §194 Baugesetzbuch. Die genaue Vorgehensweise muss auf alle Fälle im Vorfeld mit dem Sachverständigen besprochen werden.
Rechte und Belastungen
Ob Wegerechte abgegolten werden sollen oder neu bergründet. In beiden Fällen ist der Wert des Rechtes zu berücksichtigen. Ebenso stellt sich oft die Frage wir hoch der Wert eines Wohnungsrechtes oder Nießbrauchrechtes ist. Klarheit erfolgt nach genauer Berechnung der Belastungen.
Selbstverständlich gibt es noch weitere Gründe für die Bewertung von Immobilien. Und ebenso selbstverständlich sind wir gerne bereit auch hier Ihnen zur Seite zu stehen.
Die Vielzahl von Gründen für die Wertermittlung von Immobilien steigt immer weiter. Ebenso die Nachfrage nach Gutachten zur Bestimmung des Verkehrswertes (Marktwert). Diese werden zum Beispiel benötigt und empfohlen für folgende Situationen:
Kauf oder Verkauf
Käufer und Verkäufer sind besser beraten wenn Sie zur Ermittlung des Immobilienwertes einen Sachverständigen hinzu ziehen. Dieser ist in der Lage der Verkehrswert und oft somit den gewünschten Kaufpreis einer Immobilie realistisch zu berechnen. Jede Seite umgeht dadurch eine im Nachhinein mögliche Entstehung eines Schadenanspruches.
Erbauseinandersetzung
Zur Aufteilung der Erbmasse im Bereich von Immobilien (Häuser, Wohnungen, Grundstücke) werden die Werte genau benötigt. Sehr zu empfehlen ist die Anfertigung von Gutachten im Vorfeld einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung. Wenn sich die Parteien vorab auf einen Sachverständigen einigen bleibt oftmals das gerichtliche Verfahren erspart.
Ehescheidung
Der Zugewinnausgleich ist immer mehr eine Frage für Gutachter. Hier ist zu ermitteln wie hoch die Immobilienwerte zum Datum der Eheschließung und ggf. der Ehescheidung betragen haben. Somit ist eine stichtagsbezogene Berechnung die Grundlage.
Zwangsversteigerung
Im Zwangsversteigerungsprozess soll das Verkehrswertgutachten dem Ersteigerer als Information dienen um seine Gebote richtig einschätzen zu können.
Betreuungsgericht
Für den Betreuer ist es nahezu unerlässlich ein Gutachten für den Verkauf oder die Vermietung erstellen zu lassen. Er muss seine wirtschaftliche vernünftige Handlungsweise gegenüber dem Betreuungsgericht darlegen können. Dies geschieht durch Vorlage eines geeigneten Gutachtens nach §194 Baugesetzbuch. Die genaue Vorgehensweise muss auf alle Fälle im Vorfeld mit dem Sachverständigen besprochen werden.
Rechte und Belastungen
Ob Wegerechte abgegolten werden sollen oder neu bergründet. In beiden Fällen ist der Wert des Rechtes zu berücksichtigen. Ebenso stellt sich oft die Frage wir hoch der Wert eines Wohnungsrechtes oder Nießbrauchrechtes ist. Klarheit erfolgt nach genauer Berechnung der Belastungen.
Selbstverständlich gibt es noch weitere Gründe für die Bewertung von Immobilien. Und ebenso selbstverständlich sind wir gerne bereit auch hier Ihnen zur Seite zu stehen.
