Niedersachsen: Rauchwarnmelder seit 01.01.2016 Pflicht

Foto 01. Januar 2016

01. Januar 2016

Seit 01.01.2016 auch in Niedersachsen.

So ist die Anbringung und fortlaufende Funktionskontrolle von Rauchmeldern ab dem 01.01.2016 in Bestandswohnungen Pflicht. Betroffen sind alle Schlafräume, Kinderzimmer und Flure welche als Fluchtweg dienen. Lieber einen zu viel installiert als einen zu wenig. Wichtig ist auch nicht die einfachsten Produkte verwenden. Achten Sie auf die Garantie und vor allem die garantierte Laufzeit der Batterie.

Die jährliche Überprüfung sollte von einem Fachmann oder zumindest von zwei Personen durchgeführt werden. Auch ist hier ratsam ein Protokoll anzufertigen und ordentlich auf zu bewahren.

Für die einwandfreie Funktion ist in der Regel der Vermieter verantwortlich. Er kann dies wohl auf den Mieter übertragen, hiervon ist jedoch abzuraten. Im Haftungsfall (Brandfall) sollte die Verantwortung klar geregelt sein damit es keine Probleme mit der Versicherung geben kann.

Die Wartungskosten können auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag geregelt ist. Die Anschaffungskosten sind Sache des Vermieters. Werden die Rauchmelder gemietete ist, ist eine Umlegung der Kosten auf den Mieter nicht klar geregelt, ebenso der Austausch der benötigten Batterien. Hierzu ist noch keine Rechtsprechung erfolgt. Und somit strittig. Der Mieter muss jedoch die Ausstattung mit Rauchwarnmelder dulden, gemäß BGH-Urteil vom 17.06.2015 Az. VIII ZR216/4. Eine Beratung von einem Fachmann sollte durchaus in Betracht gezogen werden.

In Hessen besteht diese Pflicht bereits seit 01.01.2015. Für den Bereich um unseren Bürostandort Bad Orb können wir die folgende Firma empfehlen: http://rauchmelder-fachmann.com/

Für den Bereich Alfeld (Leine) werden wir kurzfristig eine Empfehlung „nachliefern“.