Gutachter und Sachverständiger für Immobilien

Öffentlich bestellt und vereidigt für Immobilienbewertung sowie Mieten und Pachten (IHK)

Immobilienbewertung für: Kauf, Verkauf, Erbschaft, gerichtliche Fälle, Vermögensaufteilung, Trennung, Ehescheidung, Finanzamt, Steuer, etc.

Immobilien. Sicher. Bewerten.

Seit 1995

Es gibt viele Gründe für ein Gutachten.

Ob für den Ankauf (Kaufberatung) oder Verkauf eines Hauses, Wohnung oder Grundstücks, bei Trennung oder Scheidung, bei Erbschaft, in gerichtlichen oder finanzbehördlichen Fällen, etc., oft wird ein Gutachten benötigt.

Der Umfang einer Bewertung ist abhängig vom Bewertungsgrund. So kann zum Beispiel beim Kauf oder Verkauf eine Kurzbewertung ausreichend sein. In gerichtlichen oder finanzbehördlichen Fällen ist in der Regel ein Vollgutachten nach § 194 BauGB vorgeschrieben.

Wenn Sie einen qualifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung suchen, sind Sie bei uns genau richtig.

Durch meine öffentliche Bestellung und Vereidigung (ö.b.u.v.) als Sachverständiger für Immobilienbewertung sowie für Mieten und Pachten wurde meine Kompetenz, Fachkenntnisse und Neutralität durch die IHK Hannover überprüft und bestätigt. Ich bin somit verpflichtet, meine Gutachten unparteiisch und objektiv zu erstellen. Mein Ziel ist es, eine neutrale und faire Bewertung Ihrer Immobilie oder Ihres Anliegens zu gewährleisten.

Durch die Zertifizierungsstelle der Deutschen Immobilienakademie bin ich zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (S).

Weitere Zertifizierungen von DEKRA (für komplexe Wohn- und Gewerbeobjekte) und TÜV-Rheinland (Sachkundiger für Immobilienbewertung und Schäden an Gebäuden) liegen ebenfalls vor.

Gerne können wir im Vorfeld alle Details unverbindlich besprechen. Bewertungen werden bei uns kurzfristig, günstig und auf Wunsch, zum Festhonorar erstellt.

Ich freue mich auf Ihre Anfrage.

Tobias Geipel Gutachter

Tobias Geipel

- Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Mieten und Pachten (IHK Hannover)
- Zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Immobilien DIAZert (S). Die Zertifizierungsstelle ist gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert.
- Geprüfter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung (Sprengnetter Akademie)
- TÜV-Rheinland geprüfter Sachkundiger für Immobilienbewertung
- TÜV-Rheinland geprüfter Sachkundiger für Schäden an Gebäuden
- DEKRA D3 zertifiziert für Immobilienbewertung (komplexe Wohn- und gewerbliche Objekte)
- Geprüfter ImmoSchaden Bewerter (Sprengnetter Akademie)
- Geprüfter Energiewert-Experte (Sprengnetter Akademie)
- Geprüfter ImmoBesichtiger Schadenerkennung (Sprengnetter Akademie)
- Dozent für Sachverständigenausbildung an der Sprengnetter Akademie
- REV - Recognised European Valuer TEGoVA

Verkehrswertgutachten

Marktwertgutachten nach §194 BauGB sind umfangreicher und ausführlicher. Geeignet für: gerichtliche Verfahren, ... mehr

Kurzbewertung

Oft ist ein kurzes Gutachten für den Verkauf oder Ankauf einer Immobilie ausreichend. Das Kurzgutachten umfasst ... mehr

Kaufberatung

Sie möchten eine Immobilie kaufen? Vorsicht vor Schäden, Mängel, Asbest, PAK, PCP, Feuchtigkeit, ... mehr

Fragen ?

Gerne beantworten wir Ihre Fragen im Vorfeld.

Kontakt

News Blog - Kurze Informationen zur Tätigkeit eines Gutachters

Gutachten für Gericht

Gerichtsgutachten im Fokus: Ein Seminar der VWA Freiburg verdeutlichte die hohen Anforderungen an Immobiliengutachten im Prozess. Fachwissen und Neutralität weiter

Fachseminar zum Zielbaumverfahren

Das Zielbaumverfahren ist ein methodischer Ansatz zur strukturierten Bewertung von Abweichungen – insbesondere im Bereich der Immobilienbewertung, bei Baumängeln oder fehlenden Marktdaten. Es ermöglicht eine nachvollziehbare und differenzierte Wertminderungsermittlung, indem... weiter

Zurückliegender Stichtag

Erfahren Sie, wie Sie die Herausforderungen der Immobilienbewertung mit rückwirkendem Stichtag meistern können. Der Blogartikel beleuchtet die Komplexität dieser Wertermittlungen, insbesondere bei Erbschaften und Scheidungen. Lernen Sie die Bedeutung des Stichtagsprinzips un... weiter

Wir erstatten Gutachten und Bewertungen für Immobilien bei:

  • Kauf oder Verkauf
  • Ehescheidung
  • Erbauseinandersetzung
  • steuerliche Anlässe (Erbschaft, Entnahme, ...)
  • Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts § 198 BewG
  • Beleihung(swertermittlung)
  • Finanzierung(swertermittlung)
  • Zwangsversteigerung
  • Vermögensaufteilung
  • Gegengutachten
  • Gutachtenprüfung
  • Vermögensübersicht
  • Enteignungs- / Entschädigungsverfahren
Kauf oder Verkauf von Immobilien
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist eine präzise Wertermittlung entscheidend, um faire und transparente Verhandlungen zu führen. Ich erstelle für Sie detaillierte Gutachten, die Ihnen helfen, den realen Marktwert zu erzielen.

Ehescheidung und Vermögensaufteilung
In Scheidungsfällen unterstütze ich Sie mit der Erstellung von unparteiischen Gutachten zur gerechten Aufteilung des Vermögens.

Erbauseinandersetzungen
Erbauseinandersetzungen können komplex und emotional sein. Ich helfe Ihnen, den genauen Wert von Immobilien zu ermitteln, um eine gerechte Aufteilung unter den Erben zu gewährleisten.

Steuerliche Anlässe (Erbschaft, Entnahme, etc.)
Ob es sich um eine Erbschaft, eine Schenkung oder die Entnahme von Immobilienvermögen handelt – ich erstelle Gutachten, die den Anforderungen der Finanzbehörden entsprechen.

Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (§ 198 BewG)
Falls die vom Finanzamt angesetzte Bewertung Ihrer Immobilie zu hoch erscheint, erstelle ich Gutachten, die den niedrigeren gemeinen Wert gemäß § 198 BewG nachweisen und Ihnen helfen können, mögliche Steuerlasten zu senken.

Beleihungs- und Finanzierungswert
Für die Beleihung oder Finanzierung einer Immobilie ist eine zuverlässige Wertermittlung unverzichtbar. Ich ermittle den Beleihungs- oder Finanzierungswert Ihrer Immobilie, um Ihnen den Weg zur Finanzierung oder Refinanzierung zu erleichtern.

Vermögensaufteilung
Ich unterstütze Sie bei der Bewertung und fairen Aufteilung von Immobilienvermögen, sei es im Zuge von Erbschaften, Scheidungen oder anderen Vermögensauseinandersetzungen.

Gegengutachten und Gutachtenprüfung
Falls Sie mit einem bereits erstellten Gutachten nicht einverstanden sind oder dieses überprüfen lassen möchten, fertige ich für Sie ein Gegengutachten an oder prüfe das vorhandene Gutachten auf Fehler und Ungenauigkeiten.

Vermögensübersicht
Zur Erstellung einer vollständigen Vermögensübersicht gehört die Bewertung Ihrer Immobilien. Ich helfe Ihnen, den Wert Ihres Immobilienbesitzes präzise zu bestimmen und in Ihre Finanzplanung zu integrieren.

Enteignungs- und Entschädigungsverfahren
Bei Enteignungen oder Entschädigungsverfahren ermittele ich den Wert der betroffenen Immobilie, um sicherzustellen, dass Sie angemessen entschädigt werden.

Das bewerten wir:

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohnungs- und Teileigentum (Eigentumswohnungen)
  • Gewerbliche Grundstücke und Gebäude
  • Spezialimmobilien (Hotels, Kliniken, Gewerbe, etc.)
  • Erbbaurechte
  • unbebaute Grundstücke
  • Immobilien im Außenbereich
Rechte und Belastungen
  • Wohnungsrecht
  • Nießbrauchrecht
  • Baulasten und Dienstbarkeiten
  • Altenteilsregelungen mit/ohne Pflegeverpflichtung
  • Verrentung von Kaufpreisen
Miet- und Pachtwerte für
  • Wohnraum
  • Gewerberaum
Ein- und Zweifamilienhäuser:
Verkehrswertgutachten für Ein- und Zweifamilienhäuser, unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Faktoren wie Lage, Bauqualität und Zustand. Ob zur Eigennutzung oder als Anlageobjekt, wir ermitteln den realistischen Marktwert Ihrer Immobilie.

Wohn- und Geschäftshäuser:
Bewertung von Objekten, die sowohl zu Wohn- als auch zu gewerblichen Zwecken genutzt werden, mit Fokus auf Ertragskraft und Objektbeschaffenheit. Die besondere Mischung aus Wohn- und Gewerbeflächen erfordert eine präzise Analyse, um den Verkehrswert korrekt zu bestimmen.

Mehrfamilienhäuser:
Wertermittlung für Mehrfamilienhäuser, mit besonderem Augenmerk auf Mietrenditen und baulichen Zustand. Diese Immobilien sind oft interessante Kapitalanlagen, bei denen eine detaillierte Analyse der Mieteinnahmen und Instandhaltungskosten entscheidend ist.

Wohnungs- und Teileigentum:
Präzise Bewertung von Eigentumswohnungen zur Unterstützung von Kauf-, Verkaufs- oder Erbschaftsentscheidungen. Dabei werden sowohl Lage, Ausstattung als auch Faktoren wie das Gemeinschaftseigentum in die Bewertung mit einbezogen.

Gewerbliche Grundstücke und Gebäude:
Bewertung von Gewerbeimmobilien wie Büros, Einzelhandelsflächen und Industriegebäuden mit Berücksichtigung der Marktentwicklung und Standortanalyse. Ertragsorientierte Aspekte wie Vermietbarkeit und betriebliche Nutzung spielen eine zentrale Rolle in der Wertermittlung.

Spezialimmobilien (Hotels, Kliniken, Gewerbe, etc.):

Wertermittlungen für Spezialimmobilien, wie Hotels, Kliniken oder Seniorenheime, die besondere Anforderungen an die Bewertung stellen. Hier sind spezifische Branchenkenntnisse gefragt, um betriebswirtschaftliche und immobilienbezogene Faktoren korrekt zu bewerten.

Erbbaurechte:
Fachgerechte Bewertung von Erbbaurechten unter Berücksichtigung der vertraglichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Dabei werden sowohl die Restlaufzeit als auch die Konditionen des Erbbauzinses eingehend analysiert.

Unbebaute Grundstücke:
Bewertung von unbebauten Grundstücken unter Berücksichtigung baurechtlicher und marktwirtschaftlicher Faktoren. Neben der Lage spielen hier auch potenzielle Bebauungsmöglichkeiten und infrastrukturelle Gegebenheiten eine wichtige Rolle.

Immobilien im Außenbereich:
Bewertung von Grundstücken im Außenbereich, unter Berücksichtigung der speziellen Anforderungen dieses Immobiliensegments. Hier zählen insbesondere naturschutzrechtliche Bestimmungen und Nutzungseinschränkungen zu den entscheidenden Bewertungsfaktoren.

Aktuelle Fortbildungen

Gutachten für Gericht

18.09.2025 - Gerichtsgutachten im Fokus: Ein Seminar der VWA Fr... weiter

Fachseminar zum Zielbaumverfahren

12.03.2025 - Das Zielbaumverfahren ist ein methodischer Ansatz ... weiter

Zurückliegender Stichtag

10.02.2025 - Erfahren Sie, wie Sie die Herausforderungen der Im... weiter

Teilnahme am 33. Jahreskongress Immobilienbewertung 2025

01.02.2025 - Tobias Geipel nahm am 33. Jahreskongress Immobilie... weiter

Seminar "Immobiliensteuern in der Immobilienwirtschaft"

29.01.2025 - Im Rahmen des Seminars "Immobiliensteuern in der I... weiter

Trainingslager zur ImmoWertA

08.12.2023 - Die neue ImmoWertA. Nach über dreijähriger Vorbere... weiter

Wertermittlung bei wenig Datengrundlage

26.09.2023 - Wertermittlung bei wenig Datengrundlage – Modifizi... weiter

Die Bewertung von Immobilien mit einer Photovoltaikanlage

05.09.2023 - Inhalt: Einführung in die Photovoltaiktechnik, Tec... weiter

Wir erstellen Kurzbewertungen und Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB

Main-Kinzig-Kreis und Wetterauskreis: Bad Orb, Biebergemünd, Gelnhausen, Wächtersbach, Jossgrund, Gründau, Hanau, Bad Soden-Salmünster, Schlüchtern, Brachttal, Linsengericht, Maintal, Bad Vilbel, Bad Nauheim, Friedberg (Hessen), Butzbach, Karben, Büdingen, Bruchköbel, Nidderau, Nidda, Freigericht, Erlensee, Langenselbold, Rosbach, Altenstadt, Schöneck, Rodenbach, Steinau an der Straße, Wölfersheim, Niddatal, Ortenberg, Sinntal, Florstadt, Großkrotzenburg, Gedern, Hasselroth, Birstein, Wöllstadt, Ober-Mörlen, Echzell, Münzenberg, Limeshain, Neuberg, Ranstadt, Hammersbach, Rockenberg, Niederdorfelden, Ronneburg, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Flörsbachtal, Gedern
Landkreis Holzminden: Delligsen, Grünenplan, Eschershausen
Landkreis Hildesheim: Alfeld (Leine), Bad Salzdetfurth, Bockenem, Diekholzen, Duingen, Elze, Freden, Giesen, Gronau, Harsum, Hildesheim, Lamspringe, Sibbesse, Söhlde.
Falls Ihre Stadt hier nicht genannt ist, fragen Sie uns einfach an ob wir auch in Ihrer Stadt tätig sind.