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Gutachten
gemäß § 194 BauGB
Gutachten
Gutachten für Immobilien gem. § 194 BauGB
Bei der Erstellung von Verkehrswertgutachen ist der Aufbau vorgegeben. Dieser sollte exakt eingehalten werden um ein „wasserfestes“ Gutachten zu erstellen. Besonders für gerichtliche Zwecke ist hierbei kein Spielraum möglich. Der § 194 BauGB regelt dies mit dem folgenden Wortlaut: „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Eine Wertermittlung beinhaltet unter anderem folgende Punkte:
- Objektaufnahme vor Ort, Ortstermin je nach Objektgröße 1-2 Stunden
- Bewertungsverfahren in Abhängigkeit der üblichen Nutzung
- Detaillierte Erfassung und Beschreibung der Immobilie und Grundstückseigenschaften sowie Außenanlagen
- Beschreibung der Einzelbauteile
- Tatsächliche Eigenschaften des Bewertungsobjektes
- Rechtliche Gegebenheiten
- Öffentlich-rechtliche Situation
- Erschließungssituation
- Entwicklungszustand inkl. Beitrags- und Abgabensituation
- Aktuelle Grundbuchangaben (Einholung aktueller Grundbuchauszug, mit Vollmacht)
- Planungs- und baurechtliche Situation
- Aufnahme von Bauschäden unter Berücksichtigung der Beseitigungskosten
- Aktueller Katasterplan (Lageplan)
- Plausibilisierung der Wohnfläche und Nutzfläche (Neuerstellung gegen Aufpreis möglich)
- Berücksichtigung und Klärung Rechte Dritter (soweit rechtlich möglich)
- Einsichtnahme und Auskunft Baulastenverzeichnis
- Bodenwertermittlung gemäß ImmoWertV
- Sachwertermittlung gemäß ImmoWertV (je nach üblicher Nutzung)
- Ertragswertermittlung gemäß ImmoWertV (je nach üblicher Nutzung)
- Vergleichswertermittlung gemäß ImmoWertV (je nach üblicher Nutzung)
- Verfahrenswahl mit Begründung
- Auskunft und Einsichtnahme Bebauungsplan

Wir erstatten Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB für:
- Kauf oder Verkauf
- Ehescheidung
- Erben
- Erbauseinandersetzung
- Beleihungswertermittlung
- Finanzierungswertermittlung
- Zwangsversteigerung
- Vermögensaufteilung
- steuerliche Anlässe, Nachweis niedriger gemeiner Wert (Erbschaft, Entnahme, ...)
- Gegengutachten
- Gutachtenprüfung
- Vermögensübersicht
- Enteignungs- / Entschädigungsverfahren
Tobias Geipel
- Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Mieten und Pachten (IHK Hannover)
- Zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Immobilien DIAZert (S). Die Zertifizierungsstelle ist gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert.
- Geprüfter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung (Sprengnetter Akademie)
- TÜV-Rheinland geprüfter Sachkundiger für Immobilienbewertung
- TÜV-Rheinland geprüfter Sachkundiger für Schäden an Gebäuden
- DEKRA D3 zertifiziert für Immobilienbewertung (komplexe Wohn- und gewerbliche Objekte)
- Geprüfter ImmoSchaden Bewerter (Sprengnetter Akademie)
- Geprüfter Energiewert-Experte (Sprengnetter Akademie)
- Geprüfter ImmoBesichtiger Schadenerkennung (Sprengnetter Akademie)
- Dozent für Sachverständigenausbildung an der Sprengnetter Akademie
- REV - Recognised European Valuer TEGoVA
- Zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Immobilien DIAZert (S). Die Zertifizierungsstelle ist gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert.
- Geprüfter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung (Sprengnetter Akademie)
- TÜV-Rheinland geprüfter Sachkundiger für Immobilienbewertung
- TÜV-Rheinland geprüfter Sachkundiger für Schäden an Gebäuden
- DEKRA D3 zertifiziert für Immobilienbewertung (komplexe Wohn- und gewerbliche Objekte)
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Sachverständigenbüro für
Alfeld (Leine) und Umgebung:
jetzt anrufen: 0 51 81 - 8 06 66 78Bad Orb und Umgebung
jetzt anrufen 0 60 52 - 92 87 08Wir erstellen Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB im:
Main-Kinzig-Kreis und Wetterauskreis: Bad Orb, Biebergemünd, Gelnhausen, Wächtersbach, Jossgrund, Gründau, Hanau, Bad Soden-Salmünster, Schlüchtern, Brachttal, Linsengericht, Maintal, Bad Vilbel, Bad Nauheim, Friedberg (Hessen), Butzbach, Karben, Büdingen, Bruchköbel, Nidderau, Nidda, Freigericht, Erlensee, Langenselbold, Rosbach, Altenstadt, Schöneck, Rodenbach, Steinau an der Straße, Wölfersheim, Niddatal, Ortenberg, Sinntal, Florstadt, Großkrotzenburg, Gedern, Hasselroth, Birstein, Wöllstadt, Ober-Mörlen, Echzell, Münzenberg, Limeshain, Neuberg, Ranstadt, Hammersbach, Rockenberg, Niederdorfelden, Ronneburg, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Flörsbachtal,
Landkreis Hildesheim: Alfeld (Leine), Bad Salzdetfurth, Bockenem, Diekholzen, Duingen, Elze, Freden, Giesen, Gronau, Harsum, Hildesheim, Lamspringe, Sibbesse, Söhlde. Northeim: Einbeck
Falls Ihre Stadt hier nicht genannt ist, fragen Sie uns einfach an ob wir auch in Ihrer Stadt tätig sind.
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