Sachwertverfahren verdrängt ?
11. April 2016
Einfach falscher Inhalt
Mit Erstaunen lass ich am vergangenen Wochenende die Ausgabe vom Mittelhessen-Bote. An prominenter Stelle auf der Immobilienseite war es dann zu lesen. „Häuser bewerten wie die Profis“. Zuerst dachte ich, sehr gut endlich nimmt sich diesem ernsten Thema mal jemand in der Redaktion an. Nur dann habe ich einen großen Fehler begangen. Ich lass den Text ! Selten habe ich mehr Schwachsinn und falsche Angaben in einem Text gefunden als dort.
Das Immobilienbewertungen sehr wichtig sind und immer wichtiger werden ist nichts Neues. Auch das eine Bewertung in den drei Verfahren, Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren oder Vergleichswertverfahren durchgeführt werden ist noch richtig. Aber warum bitte soll das Sachwertverfahren durch das Vergleichswertverfahren verdrängt worden sein? Habe ich etwa die Immobilienwertvermittlungsverordnung (ImmoWertV) falsch gelesen, oder wurde sie geändert? NEIN! Natürlich wird das Sachwertverfahren, nach wie vor, bei eigengenutzten Immobilien angewendet wenn ausreichend Daten zur Verfügung stehen. Somit ist das Sachwertverfahren so gut wie bei jeder eigengenutzten Immobilie anwendbar. Dagegen, das im Text beschriebene, Vergleichswertverfahren etwas seltener. Häuser sind nun mal schwer vergleichbar. Auch der Gutachterausschuss, welcher die erforderlichen Daten ableitet, gibt in den seltensten Fällen Vergleichskaufpreise für Einfamilienhäuser bekannt. In der Regel werden im Vergleichswertverfahren nur Baugrundstücke oder Eigentumswohnung vorrangig bewertet.
Im Text stand wohl noch mehr fragliches… aber das wird ein anderes Thema!

