Erben und Vererben von Immobilien
Das Erben und Vererben von Immobilien ist immer häufiger eine Rechtsfrage die nach Tod des Erblassers bei Gericht landet. Sobald mehrere Erbberechtige vorhanden sind ist sehr oft ein Rechtstreit über das Erbe die Folge. Besonders im Bereich von Immobilien ist dies ein erstzunehmender Bereich da es hierbei oft um das Hauptvermögens des Erblassers geht. Häufig wird zu Lebzeiten ein Haus, Grundstück oder Eigentumswohnung an ein Kind verschenkt und dessen Schwester oder Bruder erhält hierfür einen "anderen" Wertausgleich oder andere Immobilie. Nur in wie weit ist dieser Anteil gleichwertig. Auch wenn zum Zeitpunkt des Schenkens sich alle einig sind, bedeutet dies nicht dass es immer so bleiben muss.
Wird gar eine Immobilie an einen Dritten verschenkt und verstirbt der Verschenker innerhalb von 10 Jahren so kann das Thema Pflichtteilergänzungsanspruch (§ 2325 Abs. 1 BGB) ganz schnell zur Streitfrage werden. Ebenso wenn sich der Verschenker ein Nießbrauch oder Wohnungsrecht an der verschenkten Immobilie hat einräumen lassen. Auch dies ist keine Seltenheit.
Vorgenanntes sind nur einige Punkte die mit Ruhe und im Vorfeld bei dem Gedanken von Erben und Vererben von Immobilien berücksichtigt werden sollten. Häufig müssen in vorgenannten Fällen Gutachten für zurückliegende Stichtage von Sachverständigen erstellt werden. Aber wer kann schon genau sagen wie das Haus oder die Wohnung vor x-Jahren ausgesehen hat.
Für solche Fälle ist es sehr zu empfehlen zum Zeitpunkt der Schenkung bereits ein Gutachten erstellen zu lassen. Somit wird der tatsächliche Wert festgestellt und eine Anzweifelung im Nachhinein wird etwas schwerer. Hierbei ist darauf zu achten, dass das Gutachten von einem qualifizierten Sachverständigen zu erstellen ist. Die Qualität lässt sich zum Beispiel durch eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 nachweisen. Eine sogenannte Marktwertermittlung (wie sie auch von Immobilienmaklern angeboten werden) ist hierfür sicherlich nicht ausreichend. Vielmehr geht es um Berücksichtigung der aktuellen Bewertungsrichtlinien der ImmoWertV.
Wird gar eine Immobilie an einen Dritten verschenkt und verstirbt der Verschenker innerhalb von 10 Jahren so kann das Thema Pflichtteilergänzungsanspruch (§ 2325 Abs. 1 BGB) ganz schnell zur Streitfrage werden. Ebenso wenn sich der Verschenker ein Nießbrauch oder Wohnungsrecht an der verschenkten Immobilie hat einräumen lassen. Auch dies ist keine Seltenheit.
Vorgenanntes sind nur einige Punkte die mit Ruhe und im Vorfeld bei dem Gedanken von Erben und Vererben von Immobilien berücksichtigt werden sollten. Häufig müssen in vorgenannten Fällen Gutachten für zurückliegende Stichtage von Sachverständigen erstellt werden. Aber wer kann schon genau sagen wie das Haus oder die Wohnung vor x-Jahren ausgesehen hat.
Für solche Fälle ist es sehr zu empfehlen zum Zeitpunkt der Schenkung bereits ein Gutachten erstellen zu lassen. Somit wird der tatsächliche Wert festgestellt und eine Anzweifelung im Nachhinein wird etwas schwerer. Hierbei ist darauf zu achten, dass das Gutachten von einem qualifizierten Sachverständigen zu erstellen ist. Die Qualität lässt sich zum Beispiel durch eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 nachweisen. Eine sogenannte Marktwertermittlung (wie sie auch von Immobilienmaklern angeboten werden) ist hierfür sicherlich nicht ausreichend. Vielmehr geht es um Berücksichtigung der aktuellen Bewertungsrichtlinien der ImmoWertV.

Geschwister auszahlen - Elternhaus geerbt oder übernehmen ?
Tobias Geipel
- Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Mieten und Pachten (IHK Hannover)
- Zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Immobilien DIAZert (S). Die Zertifizierungsstelle ist gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert.
- Geprüfter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung (Sprengnetter Akademie)
- TÜV-Rheinland geprüfter Sachkundiger für Immobilienbewertung
- TÜV-Rheinland geprüfter Sachkundiger für Schäden an Gebäuden
- DEKRA D3 zertifiziert für Immobilienbewertung (komplexe Wohn- und gewerbliche Objekte)
- Geprüfter ImmoSchaden Bewerter (Sprengnetter Akademie)
- Geprüfter Energiewert-Experte (Sprengnetter Akademie)
- Geprüfter ImmoBesichtiger Schadenerkennung (Sprengnetter Akademie)
- Dozent für Sachverständigenausbildung an der Sprengnetter Akademie
- REV - Recognised European Valuer TEGoVA
- Zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Immobilien DIAZert (S). Die Zertifizierungsstelle ist gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert.
- Geprüfter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung (Sprengnetter Akademie)
- TÜV-Rheinland geprüfter Sachkundiger für Immobilienbewertung
- TÜV-Rheinland geprüfter Sachkundiger für Schäden an Gebäuden
- DEKRA D3 zertifiziert für Immobilienbewertung (komplexe Wohn- und gewerbliche Objekte)
- Geprüfter ImmoSchaden Bewerter (Sprengnetter Akademie)
- Geprüfter Energiewert-Experte (Sprengnetter Akademie)
- Geprüfter ImmoBesichtiger Schadenerkennung (Sprengnetter Akademie)
- Dozent für Sachverständigenausbildung an der Sprengnetter Akademie
- REV - Recognised European Valuer TEGoVA
- Blogbeiträge
- Immobiliengutachter
weiter weiter weiter weiter weiter weiter weiter weiter weiter weiter weiter weiter weiter weiter weiter weiter weiter weiter weiter weiter weiter weiter weiter weiter weiter weiter weiter weiter weiter weiter weiter weiter weiter weiter weiter weiter weiter weiter weiter weiter weiter weiter
Bad Orb Alfeld (Leine) Bad Soden-Salmünster Biebergemünd Gelnhausen Wächtersbach Jossgrund Gründau Hanau Schlüchtern Brachttal Linsengericht Maintal Bad Vilbel Bad Nauheim Friedberg Butzbach Karben Büdingen Bad Salzdetfurth Bockenem Diekholzen Duingen Elze Freden Giesen Gronau Harsum Hildesheim Lamspringe Sibbesse Söhlde Bruchköbel Freigericht Erlensee Langenselbold Rodenbach Steinau an der Straße Sinntal Hasselroth Birstein Neuberg Flörsbachtal in-alfeld Delligsen Gutachter-Hauskauf Sachverständiger-Hauskauf Gedern Kauf-kein-Haus-ohne-diese-Checkliste Blogbeitrag als landing News-Blog Miete Referent Wohnfläche

