Gerichtsgutachten
Gerichtsgutachten im Fokus
Am 18. September 2025 fand an der VWA Freiburg das Fachseminar „Gutachten des Immobilienbewerters vor Gericht“ statt. Referent war Dr. Guido Eusani, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Miet- und Immobilienrecht sowie öffentlich bestellter Sachverständiger für Immobilienbewertung.
Unter den Teilnehmenden war auch ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie Mieten und Pachten, der sein Fachwissen in diesem sensiblen Bereich gezielt vertiefte.
Inhalte und Schwerpunkte des Seminars
Im Mittelpunkt stand die Rolle von Immobiliengutachten im gerichtlichen Verfahren. Besonders hervorgehoben wurde der Unterschied zwischen:
Gerichtsgutachten, die direkt vom Gericht beauftragt werden, und
Privatgutachten, die von einer Partei in Auftrag gegeben werden und dennoch im Verfahren eine erhebliche Bedeutung entfalten können.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf familien- und erbrechtlichen Bewertungsanlässen. Dazu gehören etwa der Zugewinnausgleich im Scheidungsverfahren oder die Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche im Erbrecht. Gerade hier ist es oft erforderlich, Werte zu früheren Stichtagen zu rekonstruieren – eine besonders anspruchsvolle Aufgabe, die hohe Genauigkeit und juristische Sensibilität erfordert.
Ablauf und Anforderungen an Gerichtsgutachten
Der typische Ablauf eines Gerichtsauftrags wurde praxisnah dargestellt:
Auftragsannahme und Prüfung der Beweisfrage
Vorbereitung und Durchführung des Ortstermins
Erstellung und Begründung des Gutachtens
Mündliche Erläuterung vor Gericht
Deutlich wurde: Gerichtsgutachten unterliegen höchsten Anforderungen an Neutralität, Objektivität und Nachvollziehbarkeit. Grundlage ist stets die gerichtliche Beweisfrage, die präzise beantwortet werden muss. Klar strukturierte Gutachten, sorgfältige Begründungen und transparente Herleitungen sind zwingend erforderlich, um eine gerichtsfeste Bewertung zu gewährleisten.
Auch die mündliche Erläuterung des Gutachtens vor Gericht spielte eine zentrale Rolle. Sachverständige müssen in der Lage sein, fachlich komplexe Sachverhalte klar und verständlich zu erläutern – und gleichzeitig souverän auf kritische Nachfragen von Richtern und Angriffen von Anwälten zu reagieren.
Verantwortung und rechtliche Rahmenbedingungen
Ein wesentlicher Teil des Seminars war den rechtlichen Grundlagen gewidmet:
Die Vergütung des Sachverständigen erfolgt nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Die Haftung nach § 839a BGB unterstreicht die besondere Verantwortung: Grobe Fehler können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Darüber hinaus wurden Sonderfälle behandelt, wie etwa Gutachten bei Eigentümerwechsel nach dem Stichtag oder im Rahmen von Zwangsversteigerungen.
Fazit – Kompetenz für gerichtsfeste Gutachten
Das Seminar hat eindrucksvoll verdeutlicht, welche hohen Anforderungen an Immobiliengutachten gestellt werden, sobald sie Teil eines gerichtlichen Verfahrens sind. Neben der fachlich fundierten Wertermittlung sind Neutralität, Nachvollziehbarkeit und rechtssicheres Arbeiten die Grundpfeiler eines tragfähigen Gerichtsgutachtens.
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie Mieten und Pachten verfügt über die notwendige Expertise, um diese Anforderungen zu erfüllen. Gutachten werden nicht nur methodisch korrekt und fundiert erstellt, sondern auch vor Gericht souverän vertreten.
Damit wird sichergestellt, dass Auftraggeber und Gerichte gleichermaßen auf verlässliche, gerichtsfeste und nachvollziehbare Immobilienbewertungen zurückgreifen können.
Unter den Teilnehmenden war auch ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie Mieten und Pachten, der sein Fachwissen in diesem sensiblen Bereich gezielt vertiefte.
Inhalte und Schwerpunkte des Seminars
Im Mittelpunkt stand die Rolle von Immobiliengutachten im gerichtlichen Verfahren. Besonders hervorgehoben wurde der Unterschied zwischen:
Gerichtsgutachten, die direkt vom Gericht beauftragt werden, und
Privatgutachten, die von einer Partei in Auftrag gegeben werden und dennoch im Verfahren eine erhebliche Bedeutung entfalten können.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf familien- und erbrechtlichen Bewertungsanlässen. Dazu gehören etwa der Zugewinnausgleich im Scheidungsverfahren oder die Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche im Erbrecht. Gerade hier ist es oft erforderlich, Werte zu früheren Stichtagen zu rekonstruieren – eine besonders anspruchsvolle Aufgabe, die hohe Genauigkeit und juristische Sensibilität erfordert.
Ablauf und Anforderungen an Gerichtsgutachten
Der typische Ablauf eines Gerichtsauftrags wurde praxisnah dargestellt:
Auftragsannahme und Prüfung der Beweisfrage
Vorbereitung und Durchführung des Ortstermins
Erstellung und Begründung des Gutachtens
Mündliche Erläuterung vor Gericht
Deutlich wurde: Gerichtsgutachten unterliegen höchsten Anforderungen an Neutralität, Objektivität und Nachvollziehbarkeit. Grundlage ist stets die gerichtliche Beweisfrage, die präzise beantwortet werden muss. Klar strukturierte Gutachten, sorgfältige Begründungen und transparente Herleitungen sind zwingend erforderlich, um eine gerichtsfeste Bewertung zu gewährleisten.
Auch die mündliche Erläuterung des Gutachtens vor Gericht spielte eine zentrale Rolle. Sachverständige müssen in der Lage sein, fachlich komplexe Sachverhalte klar und verständlich zu erläutern – und gleichzeitig souverän auf kritische Nachfragen von Richtern und Angriffen von Anwälten zu reagieren.
Verantwortung und rechtliche Rahmenbedingungen
Ein wesentlicher Teil des Seminars war den rechtlichen Grundlagen gewidmet:
Die Vergütung des Sachverständigen erfolgt nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Die Haftung nach § 839a BGB unterstreicht die besondere Verantwortung: Grobe Fehler können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Darüber hinaus wurden Sonderfälle behandelt, wie etwa Gutachten bei Eigentümerwechsel nach dem Stichtag oder im Rahmen von Zwangsversteigerungen.
Fazit – Kompetenz für gerichtsfeste Gutachten
Das Seminar hat eindrucksvoll verdeutlicht, welche hohen Anforderungen an Immobiliengutachten gestellt werden, sobald sie Teil eines gerichtlichen Verfahrens sind. Neben der fachlich fundierten Wertermittlung sind Neutralität, Nachvollziehbarkeit und rechtssicheres Arbeiten die Grundpfeiler eines tragfähigen Gerichtsgutachtens.
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie Mieten und Pachten verfügt über die notwendige Expertise, um diese Anforderungen zu erfüllen. Gutachten werden nicht nur methodisch korrekt und fundiert erstellt, sondern auch vor Gericht souverän vertreten.
Damit wird sichergestellt, dass Auftraggeber und Gerichte gleichermaßen auf verlässliche, gerichtsfeste und nachvollziehbare Immobilienbewertungen zurückgreifen können.
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