§ 198 BewG - Nachweis eines niedrigeren Immobilienwertes gegenüber dem Finanzamt
Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes durch Sachverständigengutachten
Das Finanzamt hat für Ihre Immobilie einen Wert festgestellt? Unter bestimmten Voraussetzungen kann durch ein Sachverständigengutachten ein niedrigerer gemeiner Wert nachgewiesen werden.
Bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer ermittelt das Finanzamt den Wert einer Immobilie nach den gesetzlichen Bewertungsvorschriften des Bewertungsgesetzes (BewG). Die hierbei ermittelten Werte entsprechen jedoch nicht immer dem tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie.
Insbesondere bei älteren Gebäuden, Modernisierungsrückständen, besonderen Belastungen, ungünstigen Grundstückszuschnitten oder objektspezifischen Besonderheiten kann der vom Finanzamt festgestellte Wert über dem tatsächlich am Markt erzielbaren Wert liegen.
Für diese Fälle eröffnet § 198 BewG die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen.
Was bedeutet § 198 BewG?
Nach § 198 BewG kann anstelle des vom Finanzamt ermittelten Wertes ein niedrigerer gemeiner Wert angesetzt werden, wenn dieser durch ein geeignetes Gutachten nachgewiesen wird.
Der gemeine Wert entspricht dabei dem Verkehrswert der Immobilie, also dem Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am Bewertungsstichtag erzielt werden könnte.
Wird ein niedrigerer Wert nachgewiesen, ist dieser bei der steuerlichen Bewertung zu berücksichtigen.
Wann kann ein Gutachten sinnvoll sein?
Ein Gutachten kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn:
* der vom Finanzamt angesetzte Wert ungewöhnlich hoch erscheint,
* erheblicher Modernisierungsbedarf besteht,
* Baumängel oder Bauschäden vorhanden sind,
* Wohnrechte oder andere Belastungen bestehen,
* die Immobilie schwer vermarktbar ist,
* besondere objektspezifische Merkmale vorliegen,
* erhebliche Steuerbelastungen drohen.
Bereits geringe Wertkorrekturen können je nach Vermögenssituation zu einer spürbaren Reduzierung der steuerlichen Belastung führen.
Welche Immobilien können bewertet werden?
Die Erstellung entsprechender Gutachten ist unter anderem möglich für:
* Einfamilienhäuser
* Zweifamilienhäuser
* Mehrfamilienhäuser
* Eigentumswohnungen
* Wohn- und Geschäftshäuser
* Gewerbeimmobilien
* unbebaute Grundstücke
* Erbbaurechte
* Sonderimmobilien
Anforderungen an das Gutachten
Damit ein Gutachten als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes verwendet werden kann, muss es den anerkannten Grundsätzen der Immobilienwertermittlung entsprechen und nachvollziehbar aufgebaut sein.
Die Wertermittlung erfolgt unter Berücksichtigung der zum Bewertungsstichtag geltenden Marktverhältnisse sowie der objektspezifischen Eigenschaften der Immobilie.
Warum eine unabhängige Wertermittlung wichtig ist
Die steuerliche Bewertung erfolgt nach standardisierten Verfahren. Individuelle Besonderheiten einer Immobilie können dabei nur eingeschränkt berücksichtigt werden.
Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten ermöglicht eine objektive Betrachtung der tatsächlichen Marktverhältnisse und schafft eine belastbare Grundlage für die steuerliche Beurteilung.
Leistungen
* Prüfung der steuerlichen Ausgangssituation
* Analyse der vorhandenen Unterlagen
* Ortsbesichtigung der Immobilie
* Erstellung eines nachvollziehbaren Verkehrswertgutachtens
* Berücksichtigung objektspezifischer Besonderheiten
* Wertermittlung zum maßgeblichen Bewertungsstichtag
* Unterstützung bei Rückfragen zum Gutachten
Die Bewertung erfolgt unabhängig, objektiv und unter Beachtung der anerkannten Grundsätze der Immobilienwertermittlung.
Unverbindliche Erstberatung
Gerne kann in einem ersten Gespräch geklärt werden, ob ein Gutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes im konkreten Fall sinnvoll sein kann.
Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt auf.
Das Finanzamt hat für Ihre Immobilie einen Wert festgestellt? Unter bestimmten Voraussetzungen kann durch ein Sachverständigengutachten ein niedrigerer gemeiner Wert nachgewiesen werden.
Bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer ermittelt das Finanzamt den Wert einer Immobilie nach den gesetzlichen Bewertungsvorschriften des Bewertungsgesetzes (BewG). Die hierbei ermittelten Werte entsprechen jedoch nicht immer dem tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie.
Insbesondere bei älteren Gebäuden, Modernisierungsrückständen, besonderen Belastungen, ungünstigen Grundstückszuschnitten oder objektspezifischen Besonderheiten kann der vom Finanzamt festgestellte Wert über dem tatsächlich am Markt erzielbaren Wert liegen.
Für diese Fälle eröffnet § 198 BewG die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen.
Was bedeutet § 198 BewG?
Nach § 198 BewG kann anstelle des vom Finanzamt ermittelten Wertes ein niedrigerer gemeiner Wert angesetzt werden, wenn dieser durch ein geeignetes Gutachten nachgewiesen wird.
Der gemeine Wert entspricht dabei dem Verkehrswert der Immobilie, also dem Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am Bewertungsstichtag erzielt werden könnte.
Wird ein niedrigerer Wert nachgewiesen, ist dieser bei der steuerlichen Bewertung zu berücksichtigen.
Wann kann ein Gutachten sinnvoll sein?
Ein Gutachten kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn:
* der vom Finanzamt angesetzte Wert ungewöhnlich hoch erscheint,
* erheblicher Modernisierungsbedarf besteht,
* Baumängel oder Bauschäden vorhanden sind,
* Wohnrechte oder andere Belastungen bestehen,
* die Immobilie schwer vermarktbar ist,
* besondere objektspezifische Merkmale vorliegen,
* erhebliche Steuerbelastungen drohen.
Bereits geringe Wertkorrekturen können je nach Vermögenssituation zu einer spürbaren Reduzierung der steuerlichen Belastung führen.
Welche Immobilien können bewertet werden?
Die Erstellung entsprechender Gutachten ist unter anderem möglich für:
* Einfamilienhäuser
* Zweifamilienhäuser
* Mehrfamilienhäuser
* Eigentumswohnungen
* Wohn- und Geschäftshäuser
* Gewerbeimmobilien
* unbebaute Grundstücke
* Erbbaurechte
* Sonderimmobilien
Anforderungen an das Gutachten
Damit ein Gutachten als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes verwendet werden kann, muss es den anerkannten Grundsätzen der Immobilienwertermittlung entsprechen und nachvollziehbar aufgebaut sein.
Die Wertermittlung erfolgt unter Berücksichtigung der zum Bewertungsstichtag geltenden Marktverhältnisse sowie der objektspezifischen Eigenschaften der Immobilie.
Warum eine unabhängige Wertermittlung wichtig ist
Die steuerliche Bewertung erfolgt nach standardisierten Verfahren. Individuelle Besonderheiten einer Immobilie können dabei nur eingeschränkt berücksichtigt werden.
Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten ermöglicht eine objektive Betrachtung der tatsächlichen Marktverhältnisse und schafft eine belastbare Grundlage für die steuerliche Beurteilung.
Leistungen
* Prüfung der steuerlichen Ausgangssituation
* Analyse der vorhandenen Unterlagen
* Ortsbesichtigung der Immobilie
* Erstellung eines nachvollziehbaren Verkehrswertgutachtens
* Berücksichtigung objektspezifischer Besonderheiten
* Wertermittlung zum maßgeblichen Bewertungsstichtag
* Unterstützung bei Rückfragen zum Gutachten
Die Bewertung erfolgt unabhängig, objektiv und unter Beachtung der anerkannten Grundsätze der Immobilienwertermittlung.
Unverbindliche Erstberatung
Gerne kann in einem ersten Gespräch geklärt werden, ob ein Gutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes im konkreten Fall sinnvoll sein kann.
Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt auf.
Tobias Geipel
- Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Mieten und Pachten (IHK Hannover)
- Zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Immobilien DIAZert (S). Die Zertifizierungsstelle ist gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert.
- Geprüfter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung (Sprengnetter Akademie)
- TÜV-Rheinland geprüfter Sachkundiger für Immobilienbewertung
- TÜV-Rheinland geprüfter Sachkundiger für Schäden an Gebäuden
- DEKRA D3 zertifiziert für Immobilienbewertung (komplexe Wohn- und gewerbliche Objekte)
- Geprüfter ImmoSchaden Bewerter (Sprengnetter Akademie)
- Geprüfter Energiewert-Experte (Sprengnetter Akademie)
- Geprüfter ImmoBesichtiger Schadenerkennung (Sprengnetter Akademie)
- REV - Recognised European Valuer TEGoVA
- Zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Immobilien DIAZert (S). Die Zertifizierungsstelle ist gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert.
- Geprüfter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung (Sprengnetter Akademie)
- TÜV-Rheinland geprüfter Sachkundiger für Immobilienbewertung
- TÜV-Rheinland geprüfter Sachkundiger für Schäden an Gebäuden
- DEKRA D3 zertifiziert für Immobilienbewertung (komplexe Wohn- und gewerbliche Objekte)
- Geprüfter ImmoSchaden Bewerter (Sprengnetter Akademie)
- Geprüfter Energiewert-Experte (Sprengnetter Akademie)
- Geprüfter ImmoBesichtiger Schadenerkennung (Sprengnetter Akademie)
- REV - Recognised European Valuer TEGoVA


