DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger

Was ist das ?


Die Zertifizierung, gemäß DIN EN ISO/IEC 17024, ist eine Personenzertifizierung. Auf europäischer Ebene ist sie gleichgestellt mit der öffentlichen Bestellung und Vereidigung in Deutschland. Somit zählt sie auch Deutschland zu der höchsten Form um den Qualitätsstandard eines Sachverständigen nachzuweisen.

Der Gesetzgeber hat auf die Anforderungen in der Europäischen Union reagiert und den nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen mit den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, in vielen Gesetzen und Verordnungen gleichgestellt.
So zum Beispiel…

- Bundesfinanzministerium der Finanzen (BMF) im Rahmen einer Sitzung „seit Mai 2000 auch zertifizierte Sachverständige ohne weitere Nachfragen für den Nachweis zugelassen. Die Finanzverwaltung hatte nach dem vorgelegten detaillierten Anforderungsprofil fast den Eindruck, die Zertifizierten seien "noch besser" als die öffentlich Bestellten."

- in einem gleich lautenden Erlass der oberen Finanzdirektion der Länder „Es wird klargestellt, dass die Finanzverwaltung, entgegen dem BFH-Urteil vom 11.09.2013 (II R 61/22) an ihrer bisherigen Auffassung festhält. Demnach kann der Steuerpflichtige den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts auch weiterhin regelmäßig durch ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken erbringen. Dies gelte, nicht zuletzt aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen, insbesondere für inhaltlich mängelfreie Gutachten eines nach der DIN EN ISO/IEC zertifizierten Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken.“

- § 6 BelWertV (Beleihungswertermittlungsverordnung) „"Der Gutachter muss nach seiner Ausbildung und beruflichen Tätigkeit über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Bewertung von Immobilien verfügen; eine entsprechende Qualifikation wird bei Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Immobilien bestellt oder zertifiziert worden sind, vermutet."

- Novellierung der Gutachterausschussverordnung „Für Auskünfte aus der amtlichen Kaufpreissammlung ist das berechtigte Interesse nachzuweisen. Bei öffentlich-bestellten und vereidigten Sachverständigen sowie bei gemäß DIN EN IS0/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass dieses gegeben ist.

Die Wahl des Sachverständigen

Achten Sie bei der Wahl des Sachverständigen auf oben genannte Punkte. Die DIN EN 17024 ist ein guter Indikator um den richtigen Sachverständigen zu finden und zu beauftragen. Legen Sie auch hier Wert auf die Fortbildung und auf die Berufserfahrung.