Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG

Foto 1
Am 15.06.2026 erfolgte die Teilnahme an einem Fachseminar der BVS Akademie zum Thema "Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG". Referent war Herr Dipl.-Finw. (FH) Robert Marquardt. 

Die Teilnahme steht im Rahmen einer kontinuierlichen Spezialisierung auf steuerliche Bewertungsfragen und den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG. Gerade dieses Themengebiet unterliegt einer stetigen Fortentwicklung durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte. Aus diesem Grund erfolgt regelmäßig die Vertiefung der Fachkenntnisse durch spezialisierte Fortbildungsveranstaltungen, um die aktuelle Rechtsprechung und deren Auswirkungen auf die praktische Gutachtenerstellung fortlaufend zu berücksichtigen.

Schwerpunkte der Veranstaltung waren die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung, die Anforderungen an den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts, die Nachweislast des Steuerpflichtigen, die freie Beweiswürdigung durch Finanzverwaltung und Finanzgerichte sowie die formellen und materiellen Anforderungen an Verkehrswertgutachten. Darüber hinaus wurden die Anwendung der ImmoWertV 2021, die Bedeutung von Kaufpreisen als Nachweismittel sowie die Anforderungen an die Erhebung und Dokumentation der Wertermittlungsgrundlagen ausführlich behandelt.

Die regelmäßige Auseinandersetzung mit diesem anspruchsvollen Spezialgebiet trägt dazu bei, Gutachten für steuerliche Zwecke auf einem hohen fachlichen Niveau zu erstellen und aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung unmittelbar in die sachverständige Praxis einfließen zu lassen. Insbesondere bei Verkehrswertgutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts kommt der rechtssicheren Anwendung der Wertermittlungsverfahren sowie der gerichtsfesten Begründung von Wertansätzen eine besondere Bedeutung zu.

Die Fortbildung dokumentiert die konsequente fachliche Weiterentwicklung und den Anspruch, Auftraggebern, Finanzbehörden und Gerichten Wertermittlungen zur Verfügung zu stellen, die sowohl den Anforderungen der Immobilienwertermittlung als auch den aktuellen Vorgaben der Rechtsprechung entsprechen. Dadurch wird die besondere Fachkunde im Bereich der steuerlichen Immobilienbewertung und der Erstellung von Verkehrswertgutachten für Zwecke des § 198 BewG fortlaufend gestärkt und ausgebaut.

News

Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG

Erfahren Sie in unserem neuesten Blogartikel, wie die Teilnahme am Fachseminar zur steuerlichen Bewertung nach... weiter

Flächenabweichung im Mietverhältnis

Die Veranstaltung bot einen präzisen Überblick darüber, wie rechtliche Abweichungen zwischen vereinbarter und ... weiter

Gutachten für Gericht

Gerichtsgutachten im Fokus: Ein Seminar der VWA Freiburg verdeutlichte die hohen Anforderungen an Immobiliengu... weiter

Fachseminar zum Zielbaumverfahren

Das Zielbaumverfahren ist ein methodischer Ansatz zur strukturierten Bewertung von Abweichungen – insbesondere... weiter

Zurückliegender Stichtag

Erfahren Sie, wie Sie die Herausforderungen der Immobilienbewertung mit rückwirkendem Stichtag meistern können... weiter

Ihre Nachricht an uns

* Pflichtfelder